Page 3 - SSP_Katalog_2015
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DAS STALLION SERVICE PROGRAM

                  SMART SPOOKNRHA GERMANY SSP 2015

Zeitplan für den Ablauf des STALLION SERVICE PROGRAMS
Das SSP-Deckjahr ist das dem SSP-Jahr folgende Jahr; die hier gezeugten Fohlen sind ab
ihrem dritten Lebensjahr startberechtigt, wenn der Hengst fristgerecht einbezahlt wurde.

Beispiel:  2015 = SSP-Jahr
           2016 = SSP-Deckjahr
           2017 = Geburtsjahr der Fohlen des SSP-Jahres 2015
           2020 = Jahr des Beginns der Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity

                   als 3-jähriges Pferd
           2021 = Jahr der Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity als

                   4-jähriges Pferd
           2022 = Jahr der Startberechtigung beim NRHA Breeders Derby als

                   5-jähriges Pferd
           2023 = Jahr der Startberechtigung beim NRHA Breeders Derby als

                   6-jähriges Pferd

Für jeden im SSP einbezahlten Hengst steht dem Hengsteigentümer das Recht zu, einen drei-
oder vierjährigen Nachkommen des einbezahlten Hengstes bei der NRHA Breeders Futurity
startgeldfrei starten zu lassen (Judge Fee und sonstige Kosten müssen jedoch bezahlt
werden). Der Freistart steht nur demjenigen zu, der zum Zeitpunkt der Bedeckung
Hengsteigentümer war.
Die SSP-Gebühr von 670 EURO (+ 28,50€ MWST auf Werbung) wird wie folgt verwendet:
520 Euro werden als Preisgeld für NRHA Breeders Futurity und NRHA Breeders Derby
ausgeschüttet.
Die 520 Euro werden folgendermaßen aufgeteilt:
390 Euro werden in den Klassen der NRHA Breeders Futurity (2016) und zwar im Jahr, das auf
das SSP-Jahr folgt (s.o.). und in den Klassen des NRHA Breeders Derby(2016) ausbezahlt,
130 Euro werden fünf Jahre vorgetragen für die fünf Jahre spätere NRHA Breeders Futurity
(2019). 150 (+ MWST=28,50€)Euro werden für Verwaltung und Werbung verwendet, z. B. für
den SSP-Katalog, SSP-Hengstlisten und SSP-Präsentationslisten.

                       NRHA Germany – Geschäftsstelle
                  Amtsgarten 1, 63916 Amorbach, Germany
           Tel. (0049) 0 93 73 – 71 00, Fax (0049) 0 93 73 – 71 90

                        E-Mail: frauke.gurka@nrha.de
                                   www.nrha.de
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