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DAS STALLION SERVICE PROGRAM
                    SSP 2014

        der NRHA Germany

Zeitplan für den Ablauf des STALLION SERVICE PROGRAMS

Das SSP-Deckjahr ist das dem SSP-Jahr folgende Jahr; die hier gezeugten Fohlen sind ab ihrem dritten Lebensjahr
startberechtigt, wenn der Hengst fristgerecht einbezahlt wurde.

Beispiel:  2014 = SSP-Jahr (= Jahr, in dem der Hengst genannt und einbezahlt wird)

           2015 = SSP-Deckjahr

           2016 = Geburtsjahr der Fohlen des SSP-Jahres 2014

           2019 = Jahr des Beginns der Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity als 3-jähriges Pferd

           2020 = Jahr der Startberechtigung bei der NRHA Breeders Futurity als
                   4-jähriges Pferd

           2021 = Jahr der Startberechtigung beim NRHA Breeders Derby als
                   5-jähriges Pferd

           2022 = Jahr der Startberechtigung beim NRHA Breeders Derby als
                   6-jähriges Pferd

Für jeden im SSP einbezahlten Hengst steht dem Hengsteigentümer das Recht zu, einen drei- oder vierjährigen
Nachkommen des einbezahlten Hengstes bei der NRHA Breeders Futurity startgeldfrei starten zu lassen (Judge Fee
und sonstige Kosten müssen jedoch bezahlt werden). Der Freistart steht nur demjenigen zu, der zum Zeitpunkt der
Bedeckung Hengsteigentümer war.

Die SSP-Gebühr von 670 EURO (+ 28,50€ MWST auf Werbung) wird wie folgt verwendet:

520 Euro werden als Preisgeld für NRHA Breeders Futurity und NRHA Breeders Derby ausgeschüttet.
Die 520 Euro werden folgendermaßen aufgeteilt:
- 390 Euro werden in den Klassen der NRHA Breeders Futurity (2015) und zwar im Jahr, das auf das SSP-Jahr folgt (s.o.).
- und in den Klassen des NRHA Breeders Derby(2015) ausbezahlt,
- 130 Euro werden fünf Jahre vorgetragen für die fünf Jahre spätere NRHA Breeders Futurity(2019).
- 150 (+ MWST=28,50€)Euro werden für Ver
- waltung und Werbung verwendet, z. B. für den SSP-Katalog, SSP-Hengstlisten und SSP-Präsentationslisten.

                                  NRHA Germany – Geschäftsstelle
                                    Amtsgarten 1, 63916 Amorbach, Germany

                            Tel. (0049) 0 93 73 – 71 00, Fax (0049) 0 93 73 – 71 90
                        Email: frauke.gurka@nrha.de - mailto:nrha-germany@t-online.de

           www.nrha.de
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